Meldestelle des Segel-Club AHOI e.V. Formular für Meldung über das Internet
Angela Kausche  
Kreuznacher Straße 28 Regatta-Hotline
  030 802 63 83  oder 0171 994 92 18
14197 Berlin  
   
   
die mit * gekennzeichneten Felder müssen unbedingt ausgefüllt werden, wenn Sie keine Angaben machen können, tragen Sie bitte NN ein. Anmeldungen ohne Anschrift können nicht angenommen werden.

Anmeldung zum Georg-Hoffmann-Erinnerungspreis am 16.07. und 17.07.2011         

   Bootsklasse*                                  Segelnummer*

Bitte verwenden Sie keine Umlaute oder ß

Steuermann

Vorname*                      Nachname*

Straße u. Hausnr.*                PLZ*    Ort *

Verein (Abk.)oder DSV Reg. Nr. oder Ort *


Telefon                          E-Mail                            


 Mitsegler 1 

                Vorname Nachname1*     

                 Verein1(Abk.)oder DSV Reg. Nr.oder Ort*   

 Mitsegler 2

                 Vorname  Nachname2*  

                  Verein2(Abk.)oder DSV Reg. Nr.oder Ort*  

 

Haftungsauschluss- Haftungsbegrenzung- Unterwerfungsklausel 

Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, eine begonnene Wettfahrt fortzusetzen, liegt allein bei ihm.   Der Bootsführer ist für die Eignung  und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung   und  den  verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich. Der Veranstalter
berechtigt, in Fällen höherer Gewalt  oder aufgrund  behördlicher Anordnungen  oder  aus  Sicherheitsgründen,  Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen  oder die  Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters gegenüber den Teilnehmern.
Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen,  die dem Teilnehmer während oder in Zusammenhang  mit der  Teilnahme an  der Veranstaltung  durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen entstehen, ist die der Verletzung  von  Pflichten,  die  nicht  Haupt - bzw. Vertragswesentliche  Pflichten (kardinalspflichten)  sind,  beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurden.            
Bei der Verletzung von Kardinalspflichten ist die Haftung  des  Veranstalters,  seiner Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen in Fällen leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden.            
Soweit  die Schadenshaftung  des Veranstalters ausgeschlossen  oder  eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten – Arbeitnehmer und Mitarbeiter – Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind.            
Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF, die Ordnungsvorschriften Regattasegeln und das Verbandsrecht des DSV, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisungen sind einzuhalten und werden  ausdrücklich anerkannt.            

Um bei kurzfristigen Änderungen auf dem Laufenden zu bleiben, nachfolgend meine E-Mail-Adresse
 

                                            Ich erkenne die obigen Bedingungen an*